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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aletter Bürokommunikation e.K.
(gültig ab 1. Feb. 1989)

1. Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Abnahme der Ware uneingeschränkt an.

Der Umfang der Lieferung richtet sich nach den Angaben des Angebotes.

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden sollen.

Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages anfechtbar, rechtsunwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag in allen übrigen Teilen und Bestimmungen gültig.

Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Angebote und Auftragsannahme

Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Sämtliche Angaben, wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. sind so genau wie möglich gemacht, gelten aber dennoch nicht als zugesichert. Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.

Kostenanschläge, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Wie behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.

Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen, Maße und Zeichen das alleinige Risiko.

3. Preise

Maßgebend sind die von uns schriftlich genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise.

4. Lieferzeit und Lieferung

Zusagen für Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

In Fällen höherer Gewalt bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz nicht zu. Bei nur teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung bleibt der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto ohne jeden Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Kreditverkäufe unter EUR 10,00 können aus Kostengründen nicht erfolgen. Rechnungsbeträge unter EUR 25,00 netto + MwSt. sind ebenfalls aus Kostengründen sofort bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar und von vereinbarten Rabatten ausgeschlossen. Reparaturen sind stets sofort nach Durchführung ohne jeden Abzug zahlbar.

Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an Personen geleistet werden, die schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar netto ohne jeden Abzug. Skonto gewähren wir nur nach Vereinbarung.

Gehen Zahlungen des Kunden später als 30 Tage nach Rechnungsdatum ein, so sind wir, ohne das es einer Mahnung bedarf, berechtigt:

  • Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nichtfälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
  • ohne Nachfristsetzung von allen mit den Kunden bestehenden noch nicht abgewickelten Verträgen zurückzutreten.
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder von Kunden übertragene Sicherungsgegenstände in Besitz zu nehmen, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist dagegen mit solchen Forderungen gestattet, die von uns schriftlich anerkannt und die durch Urteile rechtskräftig festgestellt sind.

Gestatten wir unseren Kunden ausnahmsweise, den Kaufpreis in Raten zu entrichten, so ist der gesamte Restkaufpreis fällig, sobald der Kunde mit einer Rate in Verzug gerät.

Bei Zahlungsverzug können dem Kunden alle entstehenden Einziehungskosten sowie Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet werden.

Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen. Als Wertminderung sind ohne näheren Nachweis für den ersten Monat mindestens 25% des Kaufpreises und für jeden weiteren angefangenen Monat der Lieferung 5% des Kaufpreises zu zahlen. Die Wertminderung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine höhere oder der Kunde eine geringere Wertminderung nachweist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Wechseln und Schecks bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

Soll die von uns gelieferte Vorbehaltsware von unserem Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für uns erfolgt und dass damit wir als "Hersteller" im Sinne von §950 BGB gelten. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und unser Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die erfolgten Forderungsabtretungen den Abnehmern unserer Kunden bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen und die Unterlagen auszuhändigen.

Im Falle von Zahlungsverzug oder einer sonstigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht erfüllte Aufträge Vorauszahlungen zu verlangen.

Über Maßnahmen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungen in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Kunde uns sofort zu unterrichten und uns die dazu gehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.

7. Gewährleistung und sonstige Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat er unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Empfang bzw. Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Für Rechtzeitigkeit der Anzeige ist ihr Zugang bei uns maßgeblich.

Im Falle der Lieferung von mangelhafter Ware sind Ansprüche unseres Kunden auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. Stattdessen hat der Kunde das Recht, gegen Rückgabe des mangelhaften Stückes die Nachlieferung eines fehlerfreien Stückes oder Nachbesserung des mangelhaften Stückes zu verlangen.

  • Diese Rechte entfallen jedoch, sobald der Kunde an dem mangelhaften Stück Reparatur- oder Nachbesserungsarbeiten durch Dritte ausführen lässt. Die Entscheidung darüber, ob dem Kunden anstelle des mangelhaften Stückes ein fehlerfreies Stück geliefert oder ob der Mangel durch Nachbesserung behoben werden soll, behalten wir uns vor. Wird die Entscheidung von uns nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden getroffen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde zur Minderung berechtigt.
  • Haben wir auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlichen Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
  • Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei gebrauchten Sachen in 1 Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Mangelrügen aus anderen Gründen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

8. Nachträgliche Vereinbarungen

Der Verkäufer behält sich die Richtigstellung von Irrtümern in der Auftragsbestätigung vor.

Mündliche Vereinbarungen, welche mit den Bedingungen der Auftragsbestätigung nicht im Einklang stehen, sind unwirksam. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

9. Rücktrittsrecht des Verkäufers

Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Neuberechnung vom Vertrag zurückzutreten.

10. Warenrückgaben

Bei Warenrückgaben durch den Kunden, die wir uns von Fall zu Fall vorbehalten, sind wir berechtigt, 5% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr nach Erfolg der Rücknahme zu verlangen.

11. Annahmeverzug des Bestellers

Bei Annahmeverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Bestell-Kassapreises zu verlangen. Die Wertminderung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine höhere oder der Kunde eine geringere Wertminderung nachweist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Berleburg.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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